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Radfahrausbildung

Über 95 Prozent aller Grundschüler nehmen jährlich an der Radfahrausbildung teil. Sie hat bei Kindern und Eltern einen hohen Stellenwert. Die praktische Ausbildung wird von Polizeibeamten durchgeführt und durch den theoretischen Unterricht in der Schule ergänzt. Den Abschluss bildet die theoretische und praktische Lernkontrolle in der vierten Klasse.

Üben im 1. und 2. Schuljahr

Für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr müssen Kinder über ausreichende Bewegungssicherheit verfügen. Deshalb machen Schüler der ersten und zweiten Klassen zunächst Übungen, die ihre Psychomotorik fördern. Dafür eignet sich etwa das Fahren mit dem Roller, das den notwendigen Gleichgewichtssinn – unerlässlich auch für das sichere Radfahren – schult. Ausreichend Platz für Übungen bieten der Schulhof oder die Turnhalle.

Zum Ende der Übungseinheiten sollten die Schüler ausreichend vorbereitet sein, um komplexe Handlungen, die neben psychischen und motorischen auch soziale Anforderungen stellen, bewältigen zu können. Denn für das sichere Radfahren ist es wichtig, dass die Schüler die Spur halten, mit einer Hand fahren können oder das Signal eines anderen Radfahrers richtig wahrnehmen. Zur Bewältigung solcher „Mehrfachanforderungen“ an Motorik, Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit sind die meisten Kinder erst im Alter von acht Jahren fähig.

Radfahrausbildung im 3. und 4. Schuljahr

Die Radfahrausbildung im dritten und vierten Schuljahr setzt sich aus einem theoretischen und einem fahrpraktischen Teil zusammen. Den theoretischen Unterricht führen in der Regel die Schulen durch; Themen sind die Ausstattung von verkehrssicheren Fahrrädern, Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr, Gefahrenlehre und die Aufarbeitung von Erfahrungen.

Den Praxisteil absolvieren die Grundschulkinder im Schonraum, meistens in Jugendverkehrsschulen oder auf dem Schulhof. Da fürs Radfahren auch Realitätsnähe und Ortsbezug von Bedeutung sind, ist in den meisten Schulen ein Ausflug in den Straßenverkehr ein fester Bestandteil der Radfahrausbildung. Bei den praktischen Übungen werden die Grundschüler in der Regel von Polizeibeamten betreut.