Verkehrswacht Mainz e. V. Verkehrswacht Mainz e. V.

Pedelecs

Pedelecs

In Zukunft werden deutlich mehr Radfahrer mit so genannten Pedelecs (Pedal Electric Cycle) am Straßenverkehr teilnehmen. Längst haben die Fahrräder mit Elektromotor ihr Image als Oma-Fahrrad abgelegt und begeistern auch jüngere Menschen als interessante Alternative für den Verkehrsalltag. Freizeitradler können dank des eingebauten Rückenwinds längere Touren zurücklegen und für ältere Verkehrsteilnehmer bieten Pedelecs eine gute Möglichkeit, auch auf längeren Strecken mobil bleiben zu können.

Damit bieten sie eine interessante Alternative zum herkömmlichen Fahrrad und, vor allem im innerstädtischen Berufsverkehr, zum Pkw. Aufgrund wachsender Verkaufszahlen werden künftig verstärkt Fahrradfahrer unterwegs sein, die über keine oder nur geringe Erfahrung im Umgang mit Pedelecs verfügen.

Wer auf einem Pedelec unterwegs ist, ist in der Regel schneller als auf einem normalen Fahrrad ohne Antriebsunterstützung. Nicht nur der Radfahrer muss sich an das Tempo gewöhnen, auch andere Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer und Fußgänger müssen sich auf schnellere Radler einstellen.

Die Deutsche Verkehrswacht wirbt daher für das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen auch bei Pedelec-Fahrern, da ein Sturz oder Unfall schwere und tödliche Kopfverletzungen zur Folge haben können. Zudem sollten Pedelec-Fahrer auf einen technisch einwandfreien Zustand ihres Gefährts achten. Bei höherem Tempo sind starke und gut zu dosierende Bremsen ein deutliches Sicherheitsplus.

Ein Pedelec unterstützt Radfahrer beim Treten mit Hilfe eines speziellen Elektromotors und einer elektronischen Regelung. Die Unterstützung wird je nach aufgewendeter Pedalkraft geregelt. Die Energie liefert ein Akku. Im Gegensatz zu einem Elektrofahrrad kann das Pedelec nicht ausschließlich über den Motor angetrieben werden. Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, kann er durch den Motor unterstützt werden.

Derzeit werden nach der Richtlinie 2002/24/EG zwei Arten von Pedelecs unterschieden. In der normalen Klasse wird die Motorrunterstützung bei 25 km/h abgeriegelt. Sie werden vom Gesetzgeber als normale Fahrräder eingestuft. Die schnelle Pedelec-Klasse (auch S-Pedelec) bietet Tretunterstützung bis 45 km/h und gelten als Leichtkraftrad. Für diese Klasse ist zum Beispiel ein Versicherungskennzeichen Pflicht.